Donnerstag, 25.11.2021
Fehlerhaftes Auswechseln des Wasserzählers
Entsteht durch das fehlerhafte Auswechseln des Wasserzählers durch den Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens ein Wasserschaden, so haftet das Unternehmen dafür. Der Mitarbeiter ist als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Amtsgericht Brandenburg (Az.: 31 C 69/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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