Mitgliedsbeiträge an ausbildende Musikvereine sind bei der Einkommensteuer absetzbar
Gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, dürfen auch für gezahlte Mitgliedsbei-träge Spendenbescheinigungen ausstellen. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ab dem Jahr 2007 die in gemeinnützigen Vereinen „zivilgesellschaftlich organisierte Mitmenschlichkeit“ durch den Abbau von Bürokratiehemmnissen fördern wollen. Diese Förderung umfasst ausdrücklich auch einen verbesserten Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer für Mitgliedsbeiträge an Kulturvereine. Die von dem Musikverein durchgeführte musikalische Ausbildung und Anleitung junger Menschen ist in der heutigen Zeit überragend wichtig und förderungswürdig.