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Dienstag, 02.11.2021

Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen

Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden. Bei der Poker Variante „Texas Hold‘em“ handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um ein gewerbliche Einkünfte ausschließendes Glücksspiel. Auch nach wissenschaftlich-mathematischen Untersuchungen bzw. praktischen Tests ist diese Variante schon bei einem Durchschnittsspieler als Spiel einzuordnen, bei dem nicht das Zufallsmoment, sondern das Geschicklichkeitsmoment überwiegt.

Finanzgericht Münster, 11-K-3030/15-E-G, Pressemitteilung vom 01.06.2021
Quelle: LEXInform
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