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Donnerstag, 11.06.2020

Schülerin hat Anspruch auf pandemiebedingten Mehrbedarf für Schüler-Tablet

Eine SGB II-leistungsberechtigte Schülerin beantragte einen Computer zur Teilnahme am digitalen Schulun-terricht. Die Schülerin legte dem Jobcenter eine Bestätigung der Schulleitung vor, in dem bestätigt wurde, dass sie diesen zum Erledigen von Hausaufgaben benötigt. Das Jobcenter verneinte diesen Anspruch, ebenso wie das Sozialgericht Gelsenkirchen in der ersten Instanz. Das Landessozialgericht gab jetzt der Klägerin Recht. Die Schülerin hat einen grundrechtlich gesicherten Anspruch auf Bildung und benötigt durch den pandemiebedingten Ausfall des Präsenzunterrichts einen Zugang.

Landessozialgericht Essen, Beschluss vom 22.05.2020 - L 7 AS 719/20 B ER, L7 720/20 B –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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