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Montag, 28.10.2019

Polizei darf keine Fotos von Versammlungen veröffentlichen

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied Film- und Tonaufnahmen der Polizei seien nur erlaubt aus Gründen der Gefahrabwehr. Veröffentlich werden dürfen jedoch keine Aufnahmen von Demonstranten. Staatliches Informationshandeln ist auch in einem Umfang möglich der keine Personen von Demonstrationen zeigt. Beispielsweise können Bilder der eigenen Einsatzkräfte oder Archivmaterial gezeigt werden.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2019 - 15 A 4753/18 -
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de
sl
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