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Montag, 28.10.2019

Anspruch auf wohnortnahe Kita

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Kinder Anspruch auf einen Kitaplatz haben, welcher mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in maximal 30 Minuten vom Wohnort zu erreichen ist.

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az. 7 B 10851/19.OVG
Quelle: Finanztest 10/2019
st
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