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Montag, 06.01.2020

Vermieter kann erhöhte Müllbeseitigungskosten aufgrund fehlerhafter Mülltrennung auf Mieter umlegen

Entstehen dem Vermieter erhöhte Müllbeseitigungskosten, weil die Mieter fehlerhaft ihren Müll trennen, so kann er die Kosten auf die Mieter umlegen. Diese Kosten stellen Betriebskosten im § 556 Abs. 1 BGB und § 2 Nr. 8 BetrKV dar. Eine ordnungsgemäße Mülltrennung entspricht auch den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft. Zudem ist es nicht sachgerecht, wenn die Vermieterin für das pflichtwidrige Verhalten ihrer Mieter haften müsste.

Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 15.02.2019 – 3 a C 288/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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