Mittwoch, 14.10.2020
Algen am Strand
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Verschmutzung des Strandes mit Algen eine Reisepreisminderung von 20 % rechtfertigt, weil dies einen Reisemangel darstellt.
Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24-O 158/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma