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Mittwoch, 14.10.2020

Algen am Strand

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Verschmutzung des Strandes mit Algen eine Reisepreisminderung von 20 % rechtfertigt, weil dies einen Reisemangel darstellt.

Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24-O 158/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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