Dienstag, 28.04.2020
Vögelfüttern verboten
Weil eine Rentnerin trotz eines auf einer Eigentümerversammlung beschlossenen Verbots weiterhin Vögel von ihrer Terrasse aus fütterte, wurde sie vom AG Münster zu einer Geldstrafe von 1 400 Euro verurteilt. Das andauernde Füttern habe neben Singvögeln auch Tauben und Ratten angelockt, weshalb ein Kammerjäger einschreiten musste.
AG Münster (Az. 142 C 3412/19)
Quelle: Finanztest 04/2020
st