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Dienstag, 28.04.2020

Vögelfüttern verboten

Weil eine Rentnerin trotz eines auf einer Eigentümerversammlung beschlossenen Verbots weiterhin Vögel von ihrer Terrasse aus fütterte, wurde sie vom AG Münster zu einer Geldstrafe von 1 400 Euro verurteilt. Das andauernde Füttern habe neben Singvögeln auch Tauben und Ratten angelockt, weshalb ein Kammerjäger einschreiten musste.

AG Münster (Az. 142 C 3412/19)
Quelle: Finanztest 04/2020
st
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