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Mittwoch, 13.01.2021

Nach Ausfall des Fahrstuhls kann die Miete gemindert werden

Der Ausfall eines Fahrstuhls kann die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung ist dabei abhängig von der Geschosslage. Das Amtsgericht Berlin – Mitte sah die Nutzung des Fahrstuhls als in der Miete beinhaltet an. Im Fall wohnte die Mieterin im 3. Stock und konnte eine Mietminderung von 10% der Bruttomiete erwirken.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 11.06.2020
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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