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Mittwoch, 26.02.2020

Lärmbelästigung durch Hühnerhaltung

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass in einem ländlich geprägten Gebiet die Haltung von Hühnern eine ortsübliche Nutzung des Grundstücks darstellt. Die Nachbarn müssen die durch die Hühnerhaltung bedingte Lärmbelästigung hinnehmen.

Landgericht Koblenz (Az.: 6 S 21/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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