Dienstag, 28.07.2020
Alternativwohnung bei Eigenbedarfskündigung
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass wenn ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, grundsätzlich die Pflicht zum Anbieten einer freien Alternativwohnung im Haus oder in der Wohnanlage besteht. Der Vermieter entscheidet aber nicht, welche Wohnung angemessen oder interessengerecht ist.
Landgericht Berlin (Az.: 64 S 197/18)
Quelle: ww.kostenlose-urteile.de
ma