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Dienstag, 24.03.2020

Umdrehen zum Kind auf dem Rücksitz während der Fahrt ist grob fahrlässig

Das vollständige Umdrehen während der Fahrt auf der Autobahn im stockenden Verkehr zu einem auf dem Rücksitz befindlichen Kind ist grob fahrlässig. Es stellt eine "einfachste ganz naheliegende Überlegung" dar, dass ein Kraftfahrer die vor ihm befindliche Fahrspur beobachten muss, um möglicherweise in hohem Maße gefährliche Situationen zu vermeiden. Durch das Umdrehen nach hinten ist es unmöglich das Verkehrsgeschehen zu beobachten und hierauf gegebenenfalls zu reagieren. Auch und gerade bei stockendem Verkehr muss der Fahrer die vor ihm befindlichen Fahrzeuge ständig beobachten. Unter den gegebenen Umständen kann dies zu in hohem Maße zu gefährlichen Verkehrssituationen führen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.02.2020 – 2 U 43/19 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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