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Montag, 10.05.2021

Nachträglicher Mietmangel

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass ein nachträglicher Mietmangel vorliegt, wenn es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung kommt. Dieser nachträgliche Mietmangel begründet einen Instandsetzungsanspruch. Ein Beispiel für veränderte Umweltbedingungen wären Wassereinbrüche durch Starkregen.

Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 27 C 21/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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