Montag, 26.04.2021
Verstoß gegen Sorgfaltspflichten als Hundehalter
Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass wenn ein nicht angeleinter Hund einen Spaziergänger angreift, dies auch strafrechtliche Folgen für den Hundehalter haben kann. In dem vorliegenden Fall verurteilte das Landgericht den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe.
Landgericht Osnabrück (Az.: 5 Ns 112/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma