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Freitag, 04.09.2020

Keine Haftung des Reiseveranstalters bei Sturz aus Badewanne

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter einer Pauschalreise nicht für Verletzungen haftet, wenn der Kunde beim Ausstieg aus der Hotelbadewanne stürzt. Ausrutschen und Stürzen in der Dusche gehören zum allgemeinen Lebensrisiko.

Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 175/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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