Donnerstag, 24.06.2021
Zustellen der Wohnung
Das Landgericht Münster hat entschieden, dass wenn ein Mieter die Wohnung zustellt, dies keine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt, wenn keine Gefährdung oder Störung vorliegt. Die in jeder Wohnnutzung liegende abstrakte Gefahr der Schädigung begründet kein Kündigungsrecht.
Landgericht Münster (Az.: 01 S 53/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma