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Montag, 17.05.2021

Erstattung von Stornokosten

Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Erstattung von Stornokosten aus einer Reiserücktrittsversicherung wegen einer unterwartet schweren Erkrankung voraussetzt, dass vollständige Angaben zum Verlauf der Krankheit gemacht werden. Angaben wie, welche konkreten Symptome wann und in welcher Intensität vorlagen sind erforderlich.

Amtsgericht Hamburg (Az.: 923 C 134/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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