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Montag, 09.11.2020

Schäden nach Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass wenn ein Schaden durch das Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle entsteht, dies keinen Unfallschaden sondern einen Betriebsschaden darstellt. Die Vollkaskoversicherung haftet nicht für so einen Schaden.

Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 7 U 57/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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