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Freitag, 05.06.2020

Keine Übernahme der Sanierungskosten für ein Segelboot

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass vom Jobcenter die Instandshaltungs- und Reparaturkosten nur für selbstbewohntes Wohneigentum übernommen werden können. Andere Unterkünfte wie Boote gehören nicht dazu.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 15 AS 96/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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