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Dienstag, 14.07.2020

Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen

Stellen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen, muss die Krankenkasse hierüber innerhalb kurzer Fristen entscheiden. Versäumt sie diese Fristen, gilt die Leistung als genehmigt. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat am 26. Mai 2020 dazu entschieden, dass die Genehmigungsfiktion aber keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung begründet. Sie vermittelt dem Versicherten nur eine vorläufige Rechtsposition. Diese erlaubt es ihm, sich die Leistung selbst zu beschaffen und sich die Kosten hierfür von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Dadurch sollen die Verfahren beschleunigt werden.

Bundessozialgericht, B-1-KR-9/18-R, Pressemitteilung vom 28.05.2020
Quelle: LEXInform
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