Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 02.11.2021

Gebührenerhöhungen der Banken und Sparkassen rechtswidrig

Bislang sahen die Banken und Sparkassen in ihren Geschäftsbedingungen vor, dass die Kunden einer Gebührenerhöhung zusprächen, wenn sie nicht rechtzeitig aktiv widersprechen würden. Der Bundesgerichtshof urteilte hingegen, dass dieses Vorgehen „unfair“ sei und die Banken und Sparkassen auf diese Weise den Vertrag ohne Zutun der Kunden verändern könnten. Für Verträge, die ab dem 01. Januar 2018 abgeschlossen wurden, müssten die Geldinstitute im Falle von angefallenen Mehrkosten für die Kunden eben jene zurückerstatten.

Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20)
Quelle: Finanztest 06/2021
st
« zurück