Montag, 25.10.2021
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Amtsgericht Bremen hat entschieden, dass einem Kunden kein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht, wenn er sich weigert während einer Virus-Pandemie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und ihm aufgrund dessen in einem Supermarkt der Zutritt verweigert wird. Eine Diskriminierung würde in diesem Fall auch nicht vorliegen.
Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 493/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma