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Montag, 25.10.2021

Kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass wenn ein Reisender aufgrund einer Virus-Pandemie seinen Reisevertrag storniert und der Reiseveranstalter in Aussicht stellt, den Reisepreis zeitnah und schnellstmöglich zu erstatten, so rechtfertigt dies nicht die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung, wenn sich der Reiseveranstalter in Verzug befindet. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 163/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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