Mittwoch, 17.02.2021
Gelochte Sparbücher
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass bei einem gelochten Sparbuch kein Anspruch aus Auszahlung besteht. Vielmehr würde dies eine Entwertung des bereits ausgezahlten Sparbetrages vermuten lassen.
Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 29 C 4021/19 (46)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma