Freitag, 12.02.2021
5-jährige Verjährungsfrist bei Einbau einer Photovoltaikanlage
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Einbau einer Photovoltaikanlage 5 Jahre beträgt und nicht wie in den Vorinstanzen entschieden 2 Jahre. Der Bundesgerichtshof begründet dies mit der Tatsache, dass es sich um die grundlegende Erneuerung eines Gebäudeteils handelt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.01.2019- VII ZR 184/17 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl