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Freitag, 12.02.2021

5-jährige Verjährungsfrist bei Einbau einer Photovoltaikanlage

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Einbau einer Photovoltaikanlage 5 Jahre beträgt und nicht wie in den Vorinstanzen entschieden 2 Jahre. Der Bundesgerichtshof begründet dies mit der Tatsache, dass es sich um die grundlegende Erneuerung eines Gebäudeteils handelt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.01.2019- VII ZR 184/17 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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