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Donnerstag, 06.08.2020

Unzulässige Eigenbedarfskündigung

Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung aufgrund hohen Alters und schlechten Gesundheitszustands des Mieters unzulässig sein kann. Der Mieter kann sich in diesem Fall auf eine unzumutbare Härte gem. § 574 Abs. 1 BGB berufen.

Amtsgericht Nürnberg (Az.: 244 C 7495/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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