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Dienstag, 18.02.2025

Unfall mit einem Rettungswagen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Rettungsdienstfahrer eine Kreuzung bei Rot überqueren darf, wenn er sich vergewissert hat, dass er von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wurde. Kommt es zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, welches bei Grün die Straße überquert, weil der Fahrer den Rettungswagen übersehen oder überhört hat, kommt eine Schadensteilung in Betracht.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 17 U 121/23)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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