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Dienstag, 27.08.2024

Mitarbeiterstreik einer Fluggesellschaft

Das Landgericht Landshut hat entschieden, dass wenn Mitarbeiter einer Fluggesellschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung streiken und es somit zu einer Flugannullierung kommt, so stellt dies keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechteverordnung (VO) dar. Den betroffenen Fluggästen steht ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 Abs. 1 VO zu.

Landgericht Landshut (Az.: 15 S 1420/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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