Dienstag, 27.08.2024
Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale
Das Amtsgericht Bad Iburg hat entschieden, dass ein Mieter keinen Anspruch auf eine Betriebskostenabrechnung hat, wenn die Mietvertragsparteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart haben. Die Vereinbarung über so eine Pauschale ist wirksam.
Amtsgericht Bad Iburg (Az.: 4 C 3/23 (9)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma