Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Freitag, 23.08.2024

Sturz bei Radtour

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass wenn jemand auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem evtl. zukünftigen Mitarbeiter stürzt, dies nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, wenn bei der Radtour mehr über private anstatt geschäftliche Interessen gesprochen wurde.

Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 8 U 1620/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
« zurück