Freitag, 23.08.2024
Sturz bei Radtour
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass wenn jemand auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem evtl. zukünftigen Mitarbeiter stürzt, dies nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, wenn bei der Radtour mehr über private anstatt geschäftliche Interessen gesprochen wurde.
Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 8 U 1620/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma