Mittwoch, 15.05.2024
Geöffnete Fahrzeugtür
Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass wenn für einen Fahrzeugführer eine geöffnete Fahrzeugtür erkennbar ist, muss ein Seitenabstand von einem Meter eingehalten werden. Wird der Seitenabstand nicht eingehalten und kommt es zu einer Kollision, könnte dies eine Alleinhaftung begründen.
Landgericht Saarbrücken (Az.: 13 S 8/23)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
