Mittwoch, 08.05.2024
Fristlose Kündigung
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen kann, wenn ein Mieter unmissverständlich ankündigt, dass er keine Mietzahlungen mehr leisten will. Er muss nicht abwarten, dass tatsächlich keine Mietzahlungen erfolgen.
Kammergericht Berlin (12 U 155/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma