Donnerstag, 29.06.2023
Keine Ordnungswidrigkeit bei Umlagern des Handys
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vorliegt, wenn das Handy während des Telefonieren über eine Freisprechanlage bloß umlagert wird. In einem solchen Fall wird das Handy nicht benutzt im Sinne der Vorschrift.
Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 1 Orbs 33 Ss 151/23)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma