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Donnerstag, 29.06.2023

Keine Ordnungswidrigkeit bei Umlagern des Handys

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vorliegt, wenn das Handy während des Telefonieren über eine Freisprechanlage bloß umlagert wird. In einem solchen Fall wird das Handy nicht benutzt im Sinne der Vorschrift.

Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 1 Orbs 33 Ss 151/23)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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