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Mittwoch, 17.05.2023

Absage der Reise wegen Corona-Pandemie

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass wenn ein Reisender wegen der Corona-Pandemie den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt, so steht dem Reiseveranstalter kein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 651 h Abs. 1 Satz 3 BGB zu, wenn er nachträglich die Reise coronabedingt selbst absagt. In solchen Fällen hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung.

Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 113/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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