Dienstag, 09.05.2023
Verkürzung der Räumungsfrist
Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg hat entschieden, dass ein erhebliches Fehlverhalten eine Verkürzung der Räumungspflicht rechtfertigt. Ein solches Fehlverhalten ist z.B. wenn der Mieter versucht eine Wohnungstür aufzubrechen und den Nachbarn bedroht.
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg (Az.: 18 C 56/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma