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Dienstag, 09.05.2023

Verkürzung der Räumungsfrist

Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg hat entschieden, dass ein erhebliches Fehlverhalten eine Verkürzung der Räumungspflicht rechtfertigt. Ein solches Fehlverhalten ist z.B. wenn der Mieter versucht eine Wohnungstür aufzubrechen und den Nachbarn bedroht.

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg (Az.: 18 C 56/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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