Mittwoch, 03.05.2023
Nutzung der Waschküche
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die bloße Gestattung der Nutzung der Waschküche widerrufen werden kann, wenn nur noch ein Mieter die Waschküche nutzt. Die Gestattung der Nutzung der Waschküche ist nicht vom Mietgebrauch umfasst, wenn das Waschen und Trocknen in der Wohnung möglich und zulässig ist.
Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 394/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma