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Mittwoch, 03.05.2023

Schließung des gebuchten Hotels

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Schließung eines gebuchten Hotels keinen entschädigungslosen Rücktritt gemäß § 651 h Abs. 3 BGB begründet. Die Auswahl des Hotels ist keine besondere Vorgabe des Reisenden gemäß § 651 g Abs. 1 Satz 3 BGB.

Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 84/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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