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Donnerstag, 13.04.2023

Rückwärtsfahrt aus Garage

Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass wenn ein Autofahrer rückwärts aus einer Garage herausfährt und ein anderer Verkehrsteilnehmer vorbeifährt und hupt um ihn zu warnen, dies kein Vertrauen begründet, dass der andere Verkehrsteilnehmer die Rückwärtsfahrt abbricht. Der hupende Verkehrsteilnehmer darf nur unter besonderer Vorsicht und jederzeitiger Bremsbereitschaft weiterfahren.

Landgericht Saarbrücken (Az.: 13 S 60/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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