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Donnerstag, 13.04.2023

Fahrradsturz durch Hund

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Hundehalter aus Gründen der sogenannten Tiergefahr für erlittene Schäden haftet, wenn sich sein Hund losreißt und den Sturz eines Fahrradfahrers verursacht.

Frankfurt am Main (Az.: 11 U 89/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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