Donnerstag, 06.04.2023
Haftung bei Zusammenstoß von PKW mit Bahn
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass wenn die Bahnübergangssicherungsanlagen ausfallen und es dadurch zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW und einer Bahn kommt, so haftet grundsätzlich der Bahnbetreiber allein. Eine Mithaftung kommt nur in Betracht, wenn der herannahende Zug erkennbar war.
Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 133/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma