Dienstag, 24.01.2023
Unpünktliche Mietzahlungen
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Vermieter keine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen aussprechen kann, wenn der Wohnungsmieter seit Jahren verspätet zahlt. Der Vermieter setzt so den Anschein, dass die Verspätung für ihn nicht erheblich ist.
Landgericht Berlin (Az.: 67 S 158/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma