Freitag, 20.01.2023
Überholen einer Fahrzeugkolonne
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass das Überholen einer Fahrzeugkolonne von bis zu 10 Fahrzeugen zulässig ist. Eine unklare Verkehrslage nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO besteht nicht. Sollte eine solche nachträglich entstehen, muss der Überholvorgang nicht abgebrochen werden. Es besteht jedoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht für den Überholenden.
Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 118/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma