Mittwoch, 17.08.2022
Aufgelistete Mängel in Rückgabeprotokoll
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass wenn in einem Rückgabeprotokoll Mängel aufgelistet werden, dies lediglich eine Zustandsbeschreibung darstellt. Es ist damit kein Anerkenntnis des Mieters ver-bunden, dass diese Mängel während der Mietzeit entstanden sind.
Landgericht Stuttgart (Az.: 4 S 150/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma