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Donnerstag, 05.05.2022

Miete von Wohnraum: Vertrag auf Zeit nur in engen Grenzen möglich

Das hat Landgericht Frankenthal entschieden, dass wenn ein Mietvertrag über Wohnraum auf eine bestimmte Zeit beschränkt werden soll, dieser eine Begründung hierfür im Vertrag enthalten muss. Ist die Begründung zu allgemein gehalten, so hat dies zur Folge, dass das Mietverhältnis als unbefristet abgeschlossen gilt. Für die Begründung sind hier strenge Anforderungen zu stellen. Es reicht nicht, dass Schlagworte wie „Eigenbedarf“ benutzt werden oder der Gesetzeswortlaut abgeschrieben wird. Es muss das Verwandtschaftsverhältnis zu den künftigen Bewohnern genau bezeichnet werden. Mündliche Absprachen genügen hierbei nicht. Es ist eine schriftliche Mitteilung der Gründe zwingend erforderlich.

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 26.01.2022 – 2 S 86/21 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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