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Dienstag, 19.04.2022

Vorrang des Linienbusses

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass der Vorrang eines Linienbusses an einer Haltestelle voraussetzt, dass das Einfahren in den an sich bevorrechtigten fließenden Verkehr rechtzeitig angezeigt wird. Wird das Einfahren nicht rechtzeitig angezeigt und kommt es deswegen zu einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Pkw, so trägt der Busfahrer dafür das Verschulden.

Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 96/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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