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Mittwoch, 12.01.2022

Nicht reparierte Vorschäden am PKW können Schadensersatzanspruch vollständig entfallen lassen

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat entschieden, dass wenn nicht alle geltend gemachten Schäden am einem Fahrzeug auf einen Verkehrsunfall zurückzuführen sind, dies zum Verlust des gesamten Schadensersatzanspruchs führen kann. Werden die Schäden eines früheren Unfalls nicht ordnungsgemäß repariert, kann nicht sicher feststellt werden, ob oder welche der Schäden zusätzlich bei dem späteren Unfall entstanden sind. Die Versicherung muss daher auch nicht für den grundsätzlich plausiblen Teilschaden einstehen.

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 09.06.2021 – 1 O 4/20 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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