Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 06.12.2021

Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren

Das Landesjustizprüfungsamt muss einem Examensabsolventen eine kostenfreie Kopie seiner Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung nebst Prüfergutachten in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung entschieden. Aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO folgt der Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Datenkopie. Dieser umfasst eine unentgeltliche Kopie sämtlicher vom Landesjustizprüfungsamt verarbeiteter personenbezogener Daten, worunter auch die angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt Prüfergutachten fallen.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.06.2021 – 16 A 1582/20 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
me
« zurück