Steuer-News-Archiv
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Samstag, 01.04.2017

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz beschlossen

Am gleichen Tag, an dem das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken beschlossen wurde, hat der Bundestag auch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

beschlossen. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die Veröffentlichung der sogenannten Panama-Papers, durch die Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen im Ausland aufgedeckt wurden. Mit dem Gesetz sollen Steuerpflichtige verpflichtet werden, Geschäftsbeziehungen zu Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in Drittstaaten, die sie unmittelbar oder mittelbar beherrschen oder bestimmen können, anzuzeigen. Weiter sollen Finanzinstitute von ihnen hergestellte oder vermittelte Geschäftsbeziehungen zu Drittstaatengesellschaften anzeigen müssen. In diesem Zuge soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden. Weiter soll das automatisierte Kontenabrufverfahren für Besteuerungszwecke erweitert werden.

Auch mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz wurden zudem zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen, die mit dem eigentlichem Gesetzeszweck nichts zu tun haben.

Nennenswert ist hier die Einführung eines einseitigen Antrags auf Steuerklassenwechsel und die Steuerpflicht für Abfindungszahlungen an einen weichendenden Erbprätendenten. Abfindungszahlungen, die ein Erwerber an eine Person leistet, die zu Recht oder zu Unrecht behauptet, Erbe oder Miterbe zu sein, konnten aufgrund von Rechtsprechung als Nachlassverbindlichkeiten beim Erwerber abgezogen werden. Gleichzeitig war die Zahlung beim Erbprätendenten nicht steuerbar. Diese Lücke soll mit dem Gesetz nun geschlossen werden.

Weiter wurde beschlossen, dass ein Antrag auf Kindergeld zukünftig nur noch rückwirkend für 6 Monate gestellt werden kann.

Hinweis: Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses vom 26. April 2017, BT-Drs. 18/12127, www.bundestag.de
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