Steuer-News-Archiv
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Samstag, 01.04.2017

Steuerfreiheit des INVESTZuschusses für Wagniskapital

Nach einer Förderrichtlinie können private Investoren, die sich an jungen innovativen Unternehmen, sog. Start- Ups beteiligen, einen Zuschuss zu dem von ihnen eingesetzten Wagniskapital erhalten. Hier soll der Höchstbetrag für die Steuerfreiheit des Zuschusses erhöht werden. Dieser soll zukünftig 20 % der Anschaffungskosten der Beteiligung, höchstens jedoch 100.000 € betragen. Derzeit ist die Steuerfreiheit auf 50.000 € begrenzt.

Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

Wie wir bereits berichteten, hatte der BFH mit Beschluss vom 28.02.2016 geurteilt, dass der Sanierungserlass der Finanzverwaltung gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Auf dieses Urteil reagiert die Bundesregierung nun mit einer gesetzlichen Regelung. Zukünftig sollen Sanierungsgewinne von Gesetzes wegen von der Steuer befreit werden. Als Sanierungsgewinn bezeichnet man Betriebsvermögensmehrungen, die dadurch entstehen, dass Gläubiger mit dem Ziel, den Schuldner zu sanieren, diesem Verbindlichkeiten erlassen. Die Steuerbefreiung soll auf das Veröffentlichungsdatum des BFH-Beschlusses zum 08.02.2017 zurück wirken.

Hinweis: Am Tag der Beschlussverkündung der Bundesregierung hat die Finanzverwaltung zudem ein Schreiben veröffentlicht, wonach für Steuerfälle, in denen der Schuldenerlass bis zum 08.02. 2017 ausgesprochen wurde oder in denen bis zu diesem Stichtag eine verbindliche Auskunft erteilt wurde, der Sanierungserlass weiter anzuwenden ist. Somit sollte eine lückenlose Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen gegeben sein. Das Inkrafttreten der Regelung hängt jedoch davon ab, dass die EU-Kommission hierin keine schädliche Beihilfe sieht, da die Regelung als staatliche Subvention einzustufen ist. Im Übrigen bedarf das Gesetz noch der Zustimmung des Bundesrates. Weitere Änderungen sind daher nicht ausgeschlossen.

Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses vom 26. April 2017, BT-Drs. 18/12128, www.bundestag.de
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